Individueller Service – das Beste für Ihre Immobilie

 

Sie wollen Ihre Immobile bewerten lassen? Peters Properties ist der kompetente Ansprechpartner hierfür. Mit größter Transparenz, individuellem Service und unter Einhaltung höchster Diskretion und neutralität bewerten wir Ihre Immobilie. 

Ihr Bewertungsanlass bei Peters Properties

 

Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten-Immobilienbewertung) für viele Arten von Immobilien

Wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien:
- Eigentumswohnungen

- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Erbbaurechte

 

Gewerblich genutzte Immobilien:
- Lagerhallen
- Bürohäuser
- Läden
- Hotels

- unbebaute Grundstücke

 

zu den verschiedensten Anlässen:

- Kauf und Verkauf zur Preisfindung
- Vermögensauseinandersetzungen bei Schenkung - Erbschaft - Scheidung (Feststellung Zugewinn)
- Bewertung von Grundstücksbelastungen, z.B. Wohnungsrechte - Nießbrauch - Wegerechte etc.
- Bewertung von Erbbaurechten


In Abhängigkeit von der Art Ihrer Immobilie wähle ich das passende Verfahren zur Bestimmung des Verkehrswertes aus:


   Vergleichswertverfahren: Für alle Immobilien anwendbar, sofern ausreichende Vergleichspreise vorliegen, überwiegend bei Bodenwerten.

   Ertragswertverfahren: Meist bei ertragsorientierten Immobilien, z.B. Mehrfamilienhäuser, Büros etc.

   Sachwertverfahren: Meist bei eigengenutzten Immobilien wie Einfamilienhäuser bzw. Zweifamilienhäuser

Diese Verfahren sind gesetzlich geregelt in der Wertverordnung und den Wertrichtlinien und deren Anwendung ist grundsätzlich gleichrangig nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urt. vom 15.06.65).

Dennoch hat der Sachverständige das jeweils anzuwendende Verfahren nach Lage des Einzelfalls unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und den sonstigen Umständen des Einzelfalles auszuwählen. Dieser Grundsatz ist auch auf andere in der WertV (jetzt ImmoWertV) nicht explizit geregelten Verfahren (z.B. discounted Cashflow-Verfahren (=Barwertverfahren), Residual-verfahren etc.) anzuwenden (vgl. Kleiber/Simon/Weyers: Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Kommentar von 2002, 4.Aufl. S. 915 ff.).

Der Sachverständige ist grundsätzlich frei in der Wahl seines Verfahrens und die Auswahl liegt in seinem sachverständigen Ermessen. Bei der Auswahl muss sich jedoch der Gutachter den allgemein anerkannten Regeln der Wertermittlungslehre bedienen und zu diesem Zweck alle ihm zugänglichen Erkenntnisquellen sachgerecht auswerten und nachvollziehbar darstellen. Daher ist es z.B. in der Regel nicht sachgerecht, wenn auch häufig noch in der Praxis von Sachverständigen anzutreffen, ein ertragsorientiertes Mehrfamilienwohnhaus nur als Sachwertobjekt zu bewerten.

Die Preise für Gutachten sind abhängig vom Arbeitsumfang Ihres Auftrages und können pauschal oder in Anlehnung an die Honorarrichtlinie des BVS - Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) vereinbart werden.

 

Kontaktieren Sie uns

Profitieren Sie direkt ab der ersten Kontaktaufnahme vom zuvorkommenden und professionellen Peters Properties Beratungsservice. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihr Immobilienanliegen. Um Ihnen direkt bestmöglich weiterhelfen zu können, empfehlen wir Ihnen folgende Daten bei der Kontaktaufnahme bereitzuhalten:

  • Immobilienart
  • Baujahr
  • Fläche und Zimmer
  • Grundriss
  • Ausstattung
  • Bewertungsanlass
  • Lage der Immobilie

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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