Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten-Immobilienbewertung) für viele Arten von Immobilien
Wohnwirtschaftlich genutzte
Immobilien:
- Eigentumswohnungen
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Erbbaurechte
Gewerblich genutzte Immobilien:
- Lagerhallen
- Bürohäuser
- Läden
- Hotels
- unbebaute Grundstücke
zu den verschiedensten Anlässen:
- Kauf und Verkauf zur Preisfindung
- Vermögensauseinandersetzungen bei Schenkung - Erbschaft - Scheidung (Feststellung Zugewinn)
- Bewertung von Grundstücksbelastungen, z.B. Wohnungsrechte - Nießbrauch - Wegerechte etc.
- Bewertung von Erbbaurechten
In Abhängigkeit von der Art Ihrer Immobilie wähle ich das passende Verfahren zur Bestimmung des Verkehrswertes aus:
⇒ Vergleichswertverfahren: Für alle Immobilien anwendbar, sofern ausreichende Vergleichspreise vorliegen, überwiegend bei Bodenwerten.
⇒ Ertragswertverfahren: Meist bei ertragsorientierten Immobilien, z.B. Mehrfamilienhäuser, Büros etc.
⇒ Sachwertverfahren: Meist bei eigengenutzten Immobilien wie Einfamilienhäuser bzw. Zweifamilienhäuser
Diese Verfahren sind gesetzlich geregelt in der Wertverordnung und den Wertrichtlinien und deren Anwendung ist grundsätzlich gleichrangig nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urt. vom
15.06.65).
Dennoch hat der Sachverständige das jeweils anzuwendende Verfahren nach Lage des Einzelfalls unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und den
sonstigen Umständen des Einzelfalles auszuwählen. Dieser Grundsatz ist auch auf andere in der WertV (jetzt ImmoWertV) nicht explizit geregelten Verfahren (z.B. discounted
Cashflow-Verfahren (=Barwertverfahren), Residual-verfahren etc.) anzuwenden (vgl. Kleiber/Simon/Weyers: Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Kommentar von 2002, 4.Aufl. S. 915 ff.).
Der Sachverständige ist grundsätzlich frei in der Wahl seines Verfahrens und die Auswahl liegt in seinem sachverständigen Ermessen. Bei der Auswahl muss sich jedoch der Gutachter den allgemein
anerkannten Regeln der Wertermittlungslehre bedienen und zu diesem Zweck alle ihm zugänglichen Erkenntnisquellen sachgerecht auswerten und nachvollziehbar darstellen. Daher ist es z.B. in der Regel
nicht sachgerecht, wenn auch häufig noch in der Praxis von Sachverständigen anzutreffen, ein ertragsorientiertes Mehrfamilienwohnhaus nur als Sachwertobjekt zu bewerten.
Die Preise für Gutachten sind abhängig vom Arbeitsumfang Ihres Auftrages und können pauschal oder in Anlehnung an die Honorarrichtlinie des BVS - Bundesverband öffentlich
bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) vereinbart werden.
Profitieren Sie direkt ab der ersten Kontaktaufnahme vom zuvorkommenden und professionellen Peters Properties Beratungsservice. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihr Immobilienanliegen. Um Ihnen direkt bestmöglich weiterhelfen zu können, empfehlen wir Ihnen folgende Daten bei der Kontaktaufnahme bereitzuhalten:
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Oder rufen Sie uns an: +49 40 6921 3678+49 40 6921 3678
Peters Properties
Ohlsdorfer Straße
22299 Hamburg
Kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 40 6921 3678+49 40 6921 3678
oder nutzen Sie unser Kontaktformular.